Beratung

Sie sind der Spezialist für Ihr Produkt, sei es nun ein Lebensmittel, ein elektronisches Bauteil oder Saatgut für die Landwirtschaft. Wir sind der Spezialist für die Verpackung und erarbeiten gerne mit Ihnen vor Ort eine qualitativ hochwertige Lösung.

Dabei hat Qualität nach unserem Verständnis mehrere Dimensionen: Natürlich muss das Verpackungsprodukt – ist es einmal spezifiziert und ausgeliefert - im wahrsten Sinn des Wortes halten was es verspricht. Davor aber steht Beratung in allen Fragen rund um Ihre Verpackungsaufgabe. Wir finden beispielsweise die optimale Verpackung zum Schutz von Metallteilen, die auf dem Seeweg zur Endmontage nicht korrodieren dürfen, oder stellen mit einer maßgeschneiderten Haube die von der Lebensmittelaufsicht geforderten Abschirmung der Würste für die Zeit vor der Räucherkammer sicher.

Dazu gehört die optimale Auswahl des Packmittels nach Kosten- und Umweltgesichtspunkten (Wiederverwertbarkeit, Verwendung nachwachsender Rohstoffe) ebenso, wie die ansprechende Gestaltung einer Verpackung für den Endverbraucher durch eine verkaufsfördernde Bedruckung.

Neben der Qualität des Verpackungsproduktes selbst muss auch der Dienstleistungskranz um das Produkt stimmen: Liefertreue in Menge und Termin, die Einhaltung von Packvorschriften insbesondere für die Pharma- und Lebensmittelindustrie sowie - sollte es einmal dazu kommen - die prompte und kulante Bearbeitung von Reklamationen sind Merkmale, in denen unsere Mitarbeiter den Unterschied ausmachen.

Dazu stellen wir die Rückverfolgbarkeit aller Lieferchargen über unser Musterlager und eine umfangreiche Dokumentation sicher.

Klingt ausgezeichnet? – Ist es auch: wir sind zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 und liefern nach BRC/IOP sowie nach DIN EN 15593 Hygienemanagementsystem für die Herstellung von Lebensmittelverpackungen.

Nicht zuletzt bieten wir Ihnen Logistikdienstleistungen aus unserem großflächigen Lager heraus an:

Verpackungspreise schwanken mit den Preisen für die verwendeten Rohstoffe zum Teil erheblich während eines Jahres. Sie möchten ein Preistief nutzen und Ihren gesamten Jahresbedarf einkaufen, verfügen aber nicht über ausreichende Lagerkapazitäten? Kein Problem: Positionieren Sie die Bestellung auf Abruf, wir lagern für Sie die Gesamtmenge ein und versorgen Ihr Unternehmen nach Ihrem Bedarf während des Jahres.

Unsere Logistik ermöglicht natürlich auch die Versorgung Ihrer verschiedenen Standorte mit dem gleichen Artikel. Sie informieren uns, wann welche Mengen in welchem Standort zur Verfügung stehen müssen, wir kommissionieren und versenden die Ware für Sie.

VerpackG - Das neue Verpackungsgesetz

Wir möchten Sie darüber informieren, dass seit dem 01.01.2019 das VerpackG die altbekannte Verpackungsverordnung abgelöst hat. Durch die Neuerungen bedarf es Ihrer Mitwirkung, um weiterhin die rechtskonforme Lizenzierung zu sichern!   Die gute Nachricht vorweg: Es wird sich für Sie nicht viel ändern! Die Lizenzpflicht für Verpackungen, die bei privaten Endverbrauchern anfallen, besteht seit 2009 und besteht unverändert fort.

Waren in nicht lizenzierten Verkaufsverpackungen dürfen nicht an private Endverbraucher verkauft werden und unterliegen einem Warenverkehrsverbot. Neu ist, dass es zukünftig eine bundesweit agierende Behörde geben wird, die die vielfältigen Aufgaben im Markt der Verpackungslizenzierung unter einem Dach übernimmt und vereint. Dies soll für Transparenz und funktionierenden Vollzug sorgen. Die für Sie als Inverkehrbringer von Verpackungen relevanten Änderungen durch die neue Zentrale Stelle haben wir nachfolgend zusammengefasst:

  • Die neu geschaffene „Zentrale Stelle Verpackungsregister“ (Zentrale Stelle) hat im Hinblick auf die Umsetzung des VerpackG konkrete Aufgaben zugewiesen bekommen (§ 26 VerpackG). Sie ist bspw. Kontrollbehörde für die dualen Systeme und für die Inverkehrbringer von Verpackungen. Hier wird zukünftig das VE-Register, das heute von der IHK betrieben wird, geführt. Die Zentrale Stelle soll zudem zukünftig auch Standards zur Recyclingfähigkeit von Verpackungen entwickeln.
  • Alle Erstinverkehrbringer, unabhängig von der Inverkehr gebrachten Menge, müssen sich bei der Zentralen Stelle registrieren und regelmäßig eine Mengenmeldung abgeben. Es gibt keine Ausnahmeregelungen für Bagatellmengen.

  • Der Registrierungsvorgang verlangt die Hinterlegung der üblichen Adressdaten sowie die Benennung der zuständigen Person. Ferner werden Informationen zu den Verpackungsmengen sowie zum beauftragen Dualen System abgefragt. Die Informationen zu den Verpackungsmengen sind zukünftig jährlich zu hinterlegen (Jahresmengenmeldung).

  • Zudem muss eine vertretungsberechtigte natürliche Person angegeben und die Erklärung über die Beteiligung an einem dualen System hinterlegt werden. Die vorläufige Registrierung der Erstinverkehrbringer bei der Zentralen Stelle ist seit Ende August 2018 möglich und bis 31.12.2018 nötig. 

  • Die zuvor beschriebenen Aufgaben dürfen wir Ihnen ausdrücklich nicht abnehmen, da das Gesetz diese Pflicht als sog. höchstpersönliche Pflicht ausgestaltet hat und diese infolgedessen nicht delegiert werden darf. Hierbei handelt es sich ebenfalls um eine höchstpersönliche Pflicht des Herstellers, die Einschaltung Dritter ist nicht zulässig. Die Mengenmeldung an die zentrale Stelle erfolgt somit zwingend durch den Erstinverkehrbringer und nicht über Dritte.

  • Weiter wird dem Handel mit In Kraft treten des VerpackG eine Sorgfaltspflicht auferlegt. Händler dürfen in Deutschland nur noch Verpackungen an den privaten Endverbraucher verkaufen, wenn die Verpackungen lizenziert und die Hersteller registriert sind. Entsprechedne Nachweise holen die Händler bereits von Ihren Lieferanten ein. Sollten Sie Ihre Verpackungen nicht lizenzieren und sich als Unternehmen registrieren, dürfen Händler Ihre Waren nicht verkaufen.

Das müssen Sie nun tun:

1. Lizenzierung Ihrer Verpackungen 2. Registrierung im Register LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister bis 31.12.2018 3. Istmengenmeldung Frühjahr 2020 für das Jahr 2019 an die zentale Stelle Verpackungsregister

Die sog. „Zentralen Stelle“ nach § 24 VerpackG hat ihren Sitz in Osnabrück genommen. Die Zentrale Stelle unterhält das sog. Verpackungsregister mit Namen LUCID. Dieses hat für die Vor-Registrierungsphase nunmehr seine Pforten offiziell geöffnet.   Sie als Inverkehrbringer (das neue Gesetz spricht jetzt vom „Hersteller“) sind verpflichtet, sich dort zu registrieren. Sie erreichen das Verpackungsregister unter folgendem Link:

https://lucid.verpackungsregis...

Sie werden vom Register im Registrierungsprozess eine individuelle Registrierungsnummer erhalten. Des weiteren müssen Sie im Registrierungsprozess Ihre Planmenge angeben, wie viel Verpackungsmaterial Sie voraussichtlich im Jahr 2019 lizenzieren werden. Damit Sie die Planmengen einstellen und die Registrierung abschließen können, müssen Sie zudem Ihr gewähltes duales System benennen.   Gerne überlassen wir Ihnen anbei auch Informationsmaterial der Zentralen Stelle, das die wichtigsten Fragen aufgreift sowie den eigentlichen Vorgang der Registrierung ausführlich beschreibt (How-to-Guide Seite 7).

https://www.verpackungsregister.org/information-orientierung/hilfe-erklaerung/erklaerfilme/


Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung.

Zertifizierung

Jetzt Newsletter abonnieren.

Informieren Sie sich über unsere Produkte und Angebote per Newsletter